Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, sei es wegen Filesharing oder der Übernahme von Texten oder Bildern haben mit der Entwicklung des Internets stetig zugenommen. Gerade im Bereich Filesharing (Internet-Tauschbörsen) kommt es hier seit einigen Jahren zu regelrechten Abmahnwellen. Tauschbörsennutzer werden wegen (vermeintlicher) Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt. Nicht wenige der Abgemahnten beißen in den sauren Apfel und bezahlen auf die teils erheblichen Forderungen der Anwaltskanzleien. In den anwaltlichen Abmahnungsschreiben findet sich meist ein Vergleichsangebot, das Abmahnkosten und Schadensersatz abdecken soll und die Sache beendigen soll. Eine Unterlassungserklärung wird ebenfalls gefordert.
Ein Blog, das sich speziell mit dem Thema Abmahnung wegen Urheberrechtsvereltzung wegen Filesharing beschäftigt, findet sich auf unter www.abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de.
Insoweit zwar ein wenig andere Inhalte als Bankrecht und Anlegerschutz, allerdings doch inforamtiv.