Rechtsanwalt Bankrecht

Wann ist die Konsultation eines Rechtsanwalts sinnvoll?

Soweit Anleger Verluste hinnehmen mussten und sich schlecht beraten fühlen, kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Ein im Bankrecht bzw. Kapitalertragsrecht tätiger Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt kann beauftragt werden. Der im Bankrecht und Anlegerschutz tätige Anwalt oder Fachanwalt wird den Sachverhalt eruieren und sorgfältig prüfen. Nach der Prüfung durch den Rechtsanwalt kann dann beurteilt werden, ob die Geltendmachung von Regressansprüchen bzw. Schadensersatzansprüchen wegen Verlusten durch risikoreiche Finanzgeschäfte Aussicht auf Erfolg  verspricht.

Bei Beratungsfehlern gute Chancen auf Schadensersatz

Es sind zahlreiche Konstellationen denkbar, in denen aufgrund von Beratungsfehlern der Banken und Finanzberater erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Liegen Beratungsfehler vor oder ist der Anleger getäuscht worden, können das verantwortliche Kreditinstitut oder der Finanzberater in Bezug auf den entstandenen finanziellen Schaden möglicherweise in Regress genommen werden. Ein im Bankrecht und Anlegerschutz spezialisierter Rechtsanwalt wird bei offensichtlichen Beratungsfehlern oftmals einen Vergleich zum Vorteil des geschädigten Anlegers herausholen können. Stellt sich die Bank bzw. die Vermögensberatung quer, wird der Anwalt Schadens- und Regressansprüche erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen. Durch erfolgreiche Vergleichsverhandlungen bzw. Schadensersatzklagen können die im Rahmen der Finanzkrise erfahrenen Verluste möglicherweise wieder ausgeglichen oder zumindest gemindert werden.

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Eine Antwort auf Rechtsanwalt Bankrecht

  1. Waldemar sagt:

    Aber auch gerade bei der Konsultierung eines Anwalts ist Vorsicht geboten. Am Beispiel der XXX ist aus dem Internet z.B. XXX ersichtlich, das hier das Geschäftsmodell wohl im Vordergrund steht.
    Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich gut, aber vorher sollten unbedingt 2 Dinge abgeklärt werden. Zum einem, besteht noch die Prospekthaftung oder ist diese verjährt? Und zum anderen kann ein möglicher Titel aus ausgeübt werden? Ansonsten wirft man ja nur dem schlechten Geld sein Gutes hinterher.

    Gruß
    Waldi

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