Schwerpunkt im Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz
Auf diesem Blog soll sich zukünftig alles um das Bankrecht, Kapitalertragsrecht, Kapitalmarktrecht und den Anlegerschutz drehen. Mit der Finanz- bzw. Wirtschaftkrise ab dem Jahr 2007 sind das Bank- und Kapitalanlagerecht und der Anlegerschutz in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nicht wenige Kleinanleger haben durch risikoreiche Finanzgeschäfte erhebliche Euro-Beträge verloren und fühlen sich um ihren Spargroschen betrogen. Aber auch Großanleger mussten im Zuge der Finanzmarktkrise ganz erhebliche Verluste hinnehmen. Bei Verlusten aufgrund risikoreicher Spekulationsgeschäfte spielten unzureichende oder schlicht falsche Beratung durch die Banken eine nicht unwesentliche Rolle. Es stehen hier Beratungsfehler seitens der Banken und Anlageberater im Raum. Viele Anleger hätten sich niemals auf hoch risikoreiche Finanzgeschäfte eingelassen, wenn sie sich der tatsächlichen Risiken gewahr gewesen wären. Anleger, die hohe Verluste hinnehmen mussten, ärgern sich über eine in ihren Augen schlechte Beratung durch Kreditinstitute und Finanzberater. Ein Schwerpunkt dieses Blogs soll daher neben dem Bankrecht und dem Kaptitalanlagerecht auch dem Anlegerschutz und Verbraucherschutz gewidmet werden.
Geschädigten Anlegern stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu
Den nach dem Erwerb von Schrottanlagen durch hohe Kursverluste geschädigten Anlegern stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen Banken und Anlageberater zu. Nicht immer wurden seitens der Banken die Vorschriften zum Anlegerschutz eingehalten. Teilweise wurde unzureichend oder falsch beraten. Soweit Beratungsfehler vorliegen, bestehen für geschädigte Anleger in der Tat gute Chancen, gerichtlich Schadensersatz geltend zu machen. Für das Entstehen einer Schadensersatzpflicht der Banken bzw. Anlageberater mitunter entscheidend ist, ob die aus dem Beratungsvertrag resultierenden Pflichten verletzt worden sind. Ein solcher Beratungsfehler kann beispielsweise dann vorliegen, wenn entgegen der finanziellen Möglichkeiten und erklärten Anlageziele des Anlegers beraten worden ist und hieraus ein finanzieller Schaden resultiert. Von im Bankrecht und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälten wurden bereits zahlreiche Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erstritten. Im Weblog werden einschlägige Urteile aus dem Bereich des Bankrechts und Kapitalanlagerechts vorgestellt und besprochen. Diese Urteile sollen dem Anleger einen ersten Überblick verschaffen, welche Möglichkeiten es gibt, wegen vermeintlicher Beratungsfehler und hierauf basierenden finanzieller Einbußen gegen Banken und Anlageberater gerichtlich vorzugehen. Diese vornehmlich im Bank- und Kapitalanlagerecht gründenden Urteile können jedoch nur als erster Anhaltspunkt verstanden werden und können eine Rechtsberatung natürlich nicht ersetzen. Im Zweifel sollte eine im Bankrecht und Anlegerschutz tätiger Rechtsanwalt mit der Prüfung des konkreten Einzelfalls konsultiert werden. Der Rechtsanwalt kann im konkreten Einzelfall einschätzen, ob Banken und Anlageberater dem geschädigten Anleger Kursverluste erstatten müssen.
Kommentare im Bankrecht und Anlegerschutz Blog gerne gesehen
Die Kommentarfunktion dieses Blogs ist offen. Jeder Leser ist herzlich eingeladen, die Artikel zum Bankrecht und Anlegerschutz zu kommentieren. Interesse besteht auch an den Erfahrungen des werten Lesers während der Finanz- bzw. Wirtschaftskrise, insbesondere in Bezug auf Banken und Spekulationsgeschäfte. Auch die Erfahrungen mit Verhandlungen mit Banken und Vermögensberatern wegen verlustreicher Risikogeschäfte sind gerne gelesen.